Versicherung
Während der Lagerzeit besteht Versicherungsschutz in Höhe vom doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie angemessen gegen Beraubung.
Während der Lagerzeit besteht Versicherungsschutz in Höhe vom doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie angemessen gegen Beraubung.